Anwohnerparkausweis
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Da Parkplätze in der Innenstadt stark begrenzt sind, ist das Parken dort nicht kostenlos. Um überhöhte Parkgebühren für Anwohner zu vermeiden gibt es einen speziellen Bewohnerparkausweis. Die Ausweise sind jeweils auf einen bestimmten Stadtbereich beschränkt. Zu beantragen ist der Ausweis bei der Stadtverwaltung.
Die Beantragung ist eingeschränkt. Einen Ausweis bekommt nur, wer
- im Geltungsbereich der Sonderparkregelung (und Nachtfahrverbotsregelung) wohnt und dort mit Hauptwohnsitz (oder Firmensitz) amtlich gemeldet ist,
- ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd fährt und
- keine Garage oder privaten Stellplatz besitzt.
- Jede/r Anwohner / Firma erhält nur einen Parkausweis für max. ein Fahrzeug.
Im Jahr kostet der Bewohnerparkausweis 30,50 Euro, wobei weitere Kosten entstehen können.