Augustinerhochhaus

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Das eingerüstete Hochhaus in der Augustinerstraße

Das Augustinerhochhaus wurde im Jahr 1930 als erstes Hochhaus in Franken in der Augustinerstraße 9 nach Plänen von Regierungsbaurat Franz Kleinsteuber erbaut. Die meiste Zeit diente es als städtisches Ämtergebäude.

Kleinsteuber selbst war mit dem fertiggestellten Hochhaus unzufrieden, da seiner Meinung nach die Stadt den Entwurf durch viele geforderte Änderungen verschlechtert hat. Das Haus wurde 1974 als Zeugnis der Neuen Sachlichkeit unter Denkmalschutz gestellt, musste aber im April 2005 wegen Einsturzgefahr geräumt werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgängerbau

Der zuvor bestehende barocke Gebäude an der Augustinerstraße 9 wurde Haus Oppenheimer genannt und war das Geburtshaus des Lyrikers Jehuda Amichai (Geburtsname Ludwig Pfeuffer). Um eine Engstelle in der Augustinerstraße zu beseitigen wurde das Gebäude 1927 von der Stadt erworben und abgerissen. Auf dem Grundstück wurde dann mit zurückversetzter Fassade das Ämterhochhaus errichtet.

[Bearbeiten] Planungen

Nach dem anstehenden Abriss des Gebäudes soll der 10-geschossige "Tricyan Tower" errichtet werden, ein 34 m hoher Flachdachbau. Für das Projekt sind 8 Millionen Euro veranschlagt, der Investor Informica Real Invest AG hat das Ämterhochhaus im Jahr 2007 für 1,25 Millionen Euro erworben. Kritiker des Vorhabens, u.a. der Verschönerungsverein und der Stadtheimatpfleger, befürchten eine "Beeinträchtigung der historischen Dach- und Turmlandschaft" der Altstadt.

Über den Bauantrag wurde im Stadtrat noch nicht entschieden, da Nachbarn des Hochhauses eine Klage am Verwaltungsgerichtshof eingereich hatten[1]. Sie sahen die möglichen Auswirkungen des Neubaus auf das Grundwasser und damit auf die Statik ihrer eigenen Gebäude zu wenig berücksichtigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte daraufhin am 13. September 2011 den Bebauungsplan für unwirksam. Begründet wurde das mit Fehlern der Stadt beim Aufstellen des Bebauungsplans (hinsichtlich des Grundwassers) und mit Bedenken bezüglich der Wirkung des neuen Gebäudes auf das denkmalgeschützte Altstadtensemble[2].

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Main-Post zur Vertagung der Stadtratsentscheidung
  2. Main-Post zum Verwaltungsgerichtsurteil


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