Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

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Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 38
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40
Neubau des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (früher: Direktion für Ländliche Entwicklung) befindet sich im Mainviertel in der Zeller Straße 38 und 40. Sie ist zuständig für die ländliche Entwicklung in Unterfranken.

Geschichte

Der Beginn der Tätigkeit einer Zweigstelle der Königlich Bayerischen Flurbereinigungskommission München in Würzburg fiel in das Jahr 1914. Die Amtsräume waren im alten Regierungsgebäude in der Peterpfarrgasse. Nach dem Ersten Weltkrieg war die Sicherung der Ernährung eine volkswirtschaftlich vordringliche Aufgabe aller öffentlichen Hände. Daher zwangen Personalvermehrung zu einer ersten Ausweitung; in der Huebergasse 3 wurden Räume für einen weiteren Teil des Amtes zur Verfügung gestellt.

In den 20iger Jahren fand eine umfassende Verwaltungsreform statt, um die Aufgaben zwischen dem Deutschen Reich und den jungen Ländern neu aufzuteilen. Zu einem wesentlichen Ziel dieser Reform gehörte, die anlässlich der Gründung des Bayerischen Königreichs durch Graf Maximilian von Montgelas streng nach München orientierten Verwaltungsstrukturen zu dezentralisieren. Am 1. März 1923 wurde das Flurbereinigungsamt Würzburg gegründet und die drei oberen Stockwerke des ehemaligen fürstbischöflichen Jagdzeughauses in der Zeller Straße 40 bezogen. Im unteren Stockwerk waren rechts das Kulturamt und links das Messungsamt untergebracht. Die weiteren Vergrößerungen des Personalstandes brachten auch das benachbarten Gebäude Zeller Straße 42 in die Hände der Flurbereinigung.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Behörden wieder ihre Arbeit aufnahmen, um die Bemühungen zur Bodenordnung zu beschleunigen, gehörten die drei Häuser Zeller Straße 38 - 42 zu den wenigen nutzbaren öffentlichen Gebäuden. Das Flurbereinigungsamt wurde im Gebäude Zeller Straße 38 untergebracht, die Stadt wurde das Gebäude Zeller Straße 40 zur Verfügung gestellt. Das Flurbereinigungsamt war eine kleine Behörde und erst als man in den 50er Jahren energisch an die Lösung der Probleme im ländlichen Bereich ging und mit durchgreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur die Voraussetzungen für die Besserung der Lebensbedingungen auf dem Land schuf, war eine Vergrößerung des Personalstandes dringend von Nöten. Außer einer größtmöglichen Nutzung der Räume durch Um- und Einbauten begann die Ausweitung durch Einrichtung von Zweigstellen im Stadtbereich. Die damit verbundenen Umstände zwangen sehr bald zu Überlegungen, dieses Problem zu lösen. Die einzige realisierbare Möglichkeit sah man in der Modernisierung der alten Gebäude und deren Verbindung mit Neubauten. Langwierige und schwierige Grundstücksverhandlungen um kleine Häuser am Schottenanger trugen zu einer Verzögerung des Baubeginns bei. Im September 1963 begannen schließlich die Abbrucharbeiten der Gebäude Zeller Straße 42 und 42a. Nach 3-jähriger Bauzeit konnten 1968 die zwei Neubauflügel bezogen werden. Die danach frei gemachten Gebäude Zeller Straße 38 und 40 ermöglichten in der Folge auch deren Umbau.

Als letzte bauliche Maßnahme wurde 1968 mit dem Kantinenbau als Verbindungsbau der beiden Seitenflügel das Karree geschlossen werden. Nach dem Abschluss der Umbauarbeiten konnten die verschiedenen Zweigstellen im Stadtgebiet aufgelöst werden. Am 1. August 1969 wurde das Flurbereinigungsamt in Flurbereinigungsdirektion umbenannt und 1992 in „Direktion für Ländliche Entwicklung“.

Aufgaben

  • Anordnung und Leitung aller Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz einschließlich Weinberg- und Dorferneuerungsverfahren
  • Aufsichtsbehörde über die Teilnehmergemeinschaften und den Verband für Ländliche Entwicklung Würzburg
  • Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Neugestaltung der Verfahrensgebiete
  • Feststellung der Pläne der Teilnehmergemeinschaften über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit
  • Träger öffentlicher Belange in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren
  • Entscheidungen im Spruchausschuss über die Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung und gegen den Flurbereinigungsplan
  • Durchführung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch auf Antrag von Gemeinden
  • Abmarkung und Vermessung in den Verfahrensgebieten
  • Vorbereitung der kataster- und grundbuchamtlichen Änderungen infolge der Bodenordnung

Anschrift

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg
Telefon: 0931 - 4101-0
Telefax: 0931 - 4101-250
E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de

ÖPNV

Straßenbahn.png Nächste Straßenbahnhaltestellen: Nautiland, Wörthstraße


Siehe auch

Quellen

  • Werner Stahr: Unser Arbeitsplatz am Schottenanger - Vom Staufischen Königshof über die Deutschherren-Komturei und das Fürstbischöfliche Jagdzeughaus zum technischen Dienstleistungszentrum (1970) in 75 Jahre Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Unterfranken, Hrsg.: Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg, Würzburg 1998

Weblinks

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