Domkapitel

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Domkapitulare bei der Fronleichnamsprozession 2014

Das Domkapitel (vom lat. Wort capitulum = Köpfchen, Kapitel, Hauptversammlung; zu caput = Kopf, Haupt) – oder seltener auch in Abgrenzung zu einem Stiftskapitel Kathedralkapitel genannt – ist das leitende Gremium eines Bistums an katholischen Bischofskirchen.

Geschichte

Das Hohe Domstift zu Würzburg entstand unter Bischof Iring von Reinstein-Homburg im Jahr 1260 aus den Patres des ehemaligen Benediktinerkloster St. Kilian und den Mitglieder der damaligen Domschule. Sie bildeten den geistlichen Rat der Fürstbischöfe, aus dessen Reihen nahezu die Hälfte der Bischöfe gewählt wurde. Das Stift bestand aus 56 Mitgliedern, einem Dompropst, einem Domdechanten, 24 Domherren und 30 Domizellaren. Mit der Säkularisation wurde 1803 das Domstift aufgelöst. Das heutige Domkapitel wurde in seiner heutigen Form als bischöflich-geistlicher Rat erst im Jahr 1821 wieder errichtet.

Mitglieder

Das Domkapitel besteht heute aus weltlichen Geistlichen. Das Gremium besteht mindestens aus dem Dompropst, Domdechant (Domdekan) und evtl. Mitgliedern, die andere Regionen des Bistums vertreten. Dem erweiterten Domkapitel können Ehrendomherren (Ehrendomkapitulare) angehören, die vom Bischof ernannt werden.

Aufgaben und Organisation

Die Besetzung der Kanonikate, der Sitze im Domkapitel, an der Würzburger Kathedralkirche geschieht im Wechsel mittels freier Übertragung durch den Bischof von Würzburg nach Anhörung des Domkapitels oder durch Wahl des Domkapitels mit Bestätigung des Bischofs. Bei der Neubesetzung des zuletzt vakanten siebten Kanonikats im Würzburger Domkapitel ernannte der Bischof nach Anhörung des Domkapitels Albin Krämer. Bei der Besetzung des derzeit noch vakanten achten Kanonikats wird dann zunächst das Domkapitel wählen und der Bischof diese Wahl bestätigen. Für die Aufgabe eines Domkapitulars geeignet ist nach dem Kirchenrecht nur ein Priester, der sich durch Rechtgläubigkeit und unbescholtenen Lebenswandel auszeichnet und seinen Dienst in lobenswerter Weise ausgeübt hat. Das Domkapitel hat die Aufgabe, an den feierlichen Gottesdiensten im Dom zu Würzburg mitzuwirken, sowie nach Maßgabe des Rechts in der Verwaltung der Diözese Würzburg Leitungsaufgaben zu übernehmen. Vorsitzender des Domkapitels ist der Dompropst. Nachdem der Bischof den neuen Domkapitular ernannt oder seine Wahl bestätigt und ihn in die Kapitelsstelle eingewiesen hat, nimmt ihn der Dompropst in das Domkapitel auf. Danach erhält der neue Domkapitular seinen Platz im Chorgestühl des Kiliansdomes. Jeder Domkapitular fungiert als Rat des Bischofs und hat Sitz und Stimme im Allgemeinen Geistlichen Rat. Weiterhin ist das Domkapitel das Konsultorenkollegium der Diözese und deshalb insbesondere an der Verwaltung des Diözesanvermögens beteiligt. Bei Erledigung des Bischöflichen Stuhls übermitteln die Mitglieder des Domkapitels dem Heiligen Stuhl unmittelbar eine Liste von Priestern, die für das bischöfliche Amt würdig und für die Leitung der Diözese geeignet sind, und wählen einen Diözesanadministrator.

Stifter

Das Domkapitel stiftete 1431 in Ochsenfurt die Pfründespital-Stiftung.

Kathedrale

Kathedrale in Würzburg ist der Dom St. Kilian.

Insignien

Würzburger Kapitelkreuz von 1821

Die Kleidung der Domkapitulare (Domherren) besteht aus Talar (Obergewand) und Zingulum (Gürtelbinde), Rochett (Chorhemd), Mozetta (Schulterkragen mit kleiner Kapuze) und dem Birett (vierkantige Kopfbedeckung). Ein auf der Brust getragenes goldenes Kreuz zeigt das Bildnis des heiligen Kilians und auf der Rückseite das Bild des heiligen Andreas. Es bleibt im Eigentum des Domkapitels und geht nach dem Tod des Domkapitulars wieder an das Domkapitel zurück.

Würzburger Domkapitel

Neben dem Weihbischof und dem Domdekan gehören in Würzburg derzeit acht Geistliche dem Domkapitel an (Stand 2021) [1]:

Dompropst und Domdekan

Der Dompropst gehört wie der Domdekan zu den zwei Dignitäten – vom lateinischen Wort für Würde – in den Reihen der zehn Mitglieder des Würzburger Domkapitels. Der Dompropst steht an der Spitze des Domkapitels. Er ist Vorsitzender des Domkapitels, leitet die Kapitelsitzungen und vertritt es nach außen und innen. Der Dompropst wird vom Bischof nach Anhörung des Kapitels ernannt. Er hat den Vorrang im Domkapitel und vertritt den Bischof bei Gottesdiensten im Dom. Dompropst in Würzburg ist Weihbischof Paul Reder.

Die Aufgaben des Domdekans als zweitem Dignitär umfassen unter anderem die disziplinäre Aufsicht in Angelegenheiten des Domkapitels und die Verantwortung für Liturgie und Musik im Dom. Bei Abwesenheit des Dompropstes vertritt er diesen als Vorsitzenden des Domkapitels. Er wird vom Kapitel gewählt und durch den Bischof bestätigt. Sein Stellvertreter ist der jeweils dienstälteste Domkapitular. Prälat Günter Putz übte bis zum 18. März 2020 das Amt des Würzburger Domdekans aus. Nachfolger ist Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran.

Domvikar

Insgesamt gibt es in Würzburg sechs Domvikare, die dem Domkapitel zugeordnet sind. Die Domvikare sind laut Statuten des Domkapitels für den Gottesdienst im Dom und für den Dienst im Bischöflichen Ordinariat bestimmt. Domvikare sind derzeit: Paul Weismantel, Dr. Petro Müller, Stefan Michelberger, Thomas Drexler, Peter Göttke und Stephan Frank.

Siehe auch

Quellen und Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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