Grafschaft Hohenlohe

Aus WürzburgWiki

Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.

Hohenlohe im Jahre 1748 – Homannsche Karte

Die Grafschaft Hohenlohe (später: Fürstentum Hohenlohe) war das territoriale Herrschaftsgebiet der Adelsfamilie Hohenlohe.

Geschichte

Erstmalig Erwähnung findet die Grafschaft im Jahre 1153. Ausgehend von Burg Hohloch oder Hohenloch bei Uffenheim/Mfr. war das Haus Hohenlohe im Tal der Tauber und der Gollach begütert. Ab 1219 verminderte sich der dortige Familienbesitz durch Erbteilung. Der Erbanfall der bedeutenden Herrschaft Langenburg 1234, die Zuwendung von Röttingen 1229, sowie umfangreiche Besitzungen bei Würzburg ab 1238 mehrten die Bedeutung der Grafschaft. Hinzu kamen umfangreiche Reichspfandschaften im Steigerwald und im Gebiet Ochsenfurt-Heidingsfeld, die mit Aussterben einiger Familienäste wieder verloren gingen.

1744 bzw. 1764 wurde die Grafschaft zum Fürstentum erhoben. Vorausgegangen war 1533 die Teilung in die katholische Linie Hohenlohe-Waldenburg und die protestantische Linie Hohenlohe-Neuenstein. Weitere Unterteilungen folgten. Die Zweige Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Öhringen waren ab 1861 preußische Herzöge von Ujest. Die Zweige Hohenlohe-Ingelfingen, Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Schillingsfürst, Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Hohenlohe-Jagstberg waren ab 1840 preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey.

Ausdehnung

Die Grafschaft umfasste ein Gebiet im Nordosten von Baden-Württemberg, reicht jedoch teilweise bis ins bayerische Mittel- und Unterfranken.

Orte in der Grafschaft Hohenlohe

Ende des Fürstentums

1806 verlor das Fürstentum durch Artikel 24 der Rheinbundakte [1] seine Eigenständigkeit und steht seitdem unter württembergischer und zum Teil unter bayerischer Oberhoheit.

Quellen

  • Gerhard Köhler: Historisches Lexikon der Deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Neuzeit. 7. Auflage, C.H. Beck, München, 2007, S. 382 ff.

Weblinks

Erläuterungen und Hinweise

  1. Die Rheinbundakte ist der am 12. Juli 1806 in Paris geschlossene Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte und den Bevollmächtigten 16 deutscher Fürsten, die sich auf Druck Napoleons durch diesen Vertrag vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation lösten und als souveräne Staaten der mit diesem Vertrag gegründeten Konföderation des Rheinbundes beitraten. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von WürzburgWiki. Durch die Nutzung von WürzburgWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.