Institut für Rechtsmedizin

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Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg ist seit über 100 Jahren für gerichtsmedizinische Aufgaben in Unterfranken und den angrenzenden Gebieten zuständig. Neben München und Erlangen-Nürnberg ist es das dritte noch aktive rechtsmedizinische Institut im Freistaat Bayern.

Geschichte

Gerichtsmedizinische Untersuchungen und Regelungen zu deren Durchführung sind in Würzburg bereits seit dem 15. Jahrhundert nachweisbar. An der Universität Würzburg fanden bereits 1564 im Auftrag des Fürstbischofs Leichenöffnungen zur Feststellung der Todesursache statt. Im Jahr 1749 wurde auf Betreiben des Fürstbischofs Karl Philipp von Greiffenclau das Fach Gerichtliche Medizin in den Vorlesungskanon der Medizinischen Fakultät Würzburg aufgenommen und seither gelehrt.Erster Würzburger Ordinarius für Gerichtsmedizin wurde 1782 Professor Johann Kaspar Gutberlet und regelmäßige Vorlesungen in Gerichtlicher Medizin sind ab 1785 nachweisbar. Dozenten für rechtsmedizinische Themen des 19. Jahrhunderts waren in Würzburg beispielsweise Thomas August Ruland, Johann Jakob Hergenröther, Johann Baptist Friedreich und Franz Xaver Heller sowie Landgerichtsarzt Wilhelm Reubold (1827-1917). Aber erst im Jahr 1897 wurde ein eigenständiges Institut gegründet und der Landgerichtsarzt Johann Andreas Rosenberger als Extraordinarius für gerichtliche Medizin berufen. Ein universitätseigenes Institut für Gerichtliche Medizin wurde 1926 gegründet und befand sich in der Koellikerstraße neben dem Institut für Anatomie. Erster Institutsleiter war bis 1935 Herwart Fischer[1]

1955 entstand das heutige Institutsgebäude unterhalb der Hangschwelle im Osten des Hauptgeländes des Luitpoldkrankenhauses an der Versbacher Straße. [2] 1961 kam Wolfgang Schwerd als Privatdozent aus Erlangen und leitete nach dem Tod seines Würzburger Vorgängers, Heinrich Saar, zunächst kommissarisch das „Institut für Gerichtliche und Soziale Medizin“. 1963 wurde Schwerd dann zum Ordinarius und Lehrstuhlinhaber berufen. Die Umbenennung der Einrichtung in Institut für Rechtsmedizin erfolgte, nachdem das Fach „Gerichtliche Medizin“ bereits 1968 zur „Rechtsmedizin“ geworden war, 1970. [3] Wolfgang Schwerd wurde am 30. September 1992 emeritiert, leitete das Institut aber noch kommissarisch bis zum 1. Oktober 1993. [4]

Aufgaben

Die Aufgaben des Instituts lassen sich in 3 Bereiche teilen: Forschung, Lehre und gerichtsärztliche Versorgung. Diese Bereiche hängen eng zusammen, da Lehre ohne praktische gerichtsärztliche Tätigkeit nur theoretische Kenntnisse vermitteln könnte, die Forschungstätigkeit im Fach Rechtsmedizin meist stark anwendungsbezogen und auf den Praxisbezug angewiesen ist und schließlich auch Lehre und Forschung zahllose Berührungspunkte besitzen, z.B. in der Arbeit von Doktoranden im Labor.

Externe Dienstleistungen außerhalb von Forschung und Lehre

  • Die forensische Molekularbiologie beschäftigt sich mit Untersuchungen zum Nachweis biologischer Spuren. Abstammungsbegutachten werden seit vielen Jahrzehnten im Institut für gerichtliche Auftraggeber durchgeführt. Der Prüfbereich Forensische Genetik (Abstammungsgutachten, DNA-Spuren, Vergleichsproben) ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005.
Beispiel
Vaterschaftstest:
Der Streit um Vaterschaftsverhältnisse ist so alt wie die Menschheit selbst. Geändert haben sich aber die Möglichkeiten, solche strittigen Fragen zu lösen. Heute ist es mit praktisch absoluter Sicherheit möglich, den Vater eines Kindes zu bestimmen. Zu verdanken ist das den in den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts unter entscheidender Beteiligung der Rechtsmedizin entwickelten Methoden zur DNA-Analyse.
  • Die forensische Toxikologie untersucht Asservate und biologisches Material auf Gifte, Medikamente und Alkohol bzw. Rauschmittel.
Beispiel
Blutalkoholkonzentration:
Für den Nachweis der Fahrtüchtigkeit unter Alkohol ist das Atemalkoholmessgerät der Polizei nicht gerichtsverwertbar, sobald die Grenze der Ordnungswidrigkeit objektiv überschritten ist. Nur ein Blutalkoholtest ist in strafprozessrechtlichem Sinne heute Status quo der Beweissicherung.
  • Obduktionen dienen der Feststellung der Todesursache und Todesart. Darüber hinaus ist es durch eine Leichenöffnung möglich, zahlreiche kriminalistische, medizinische, versicherungsrechtliche oder auch persönliche Fragen von Angehörigen zu beantworten. Das Forschungsinteresse im Bereich der forensischen Pathologie ist auf die Todesursachenerfassung gerichtet, auf die Feststellung vitaler Reaktionen und auf die Feststellung der Todeszeit unter Anwendung molekularbiologischer Methoden.
Beispiel
Unklare Todesursache:
Wird auf dem Totenschein eine unklare Todesursache vom feststellenden Arzt vermerkt, muss in der Regel eine Leichenöffnung zur Klärung vorgenommen werden.

Institutsleiter

Kontakt

Institut für Rechtsmedizin
Versbacher Straße 3
97078 Würzburg

Siehe auch

Quellen

Slemeyer, Andreas: Blut- und Atemalkoholmessung im statistischen Vergleich, Giessen 2001

Literatur

  • Brigitte-Ulrike Hainlein: Zur Geschichte der Gerichtlichen Medizin an der Universität Würzburg mit Personalbiographien der Lehrer des Faches von 1876-1968, medizinische Dissertation, Erlangen-Nürnberg 1970
  • Wolfgang Schwerd: Rechtsmedizin (Gerichtliche Medizin), in: Vierhundert Jahre Universität Würzburg. Eine Festschrift, hrsg. von Peter Baumgart, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch 1982, S. 1005-1009

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Schwerd: Rechtsmedizin (Gerichtliche Medizin), in: Vierhundert Jahre Universität Würzburg. Eine Festschrift, hrsg. von Peter Baumgart, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch 1982, S. 1005-1009; S. 1005-1008
  2. Helmut Röckl: Die Universitätskliniken im Staatlichen Luitpoldkrankenhaus zu Würzburg, in: Vierhundert Jahre Universität Würzburg. Eine Festschrift, hrsg. von Peter Baumgart, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch 1982, S. 975-984; S. 980
  3. Wolfgang Schwerd, a.a.O., S. 1008
  4. Michael Bohnert: Prof. Wolfgang Schwerd verstorben

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