WürzburgWiki:Bildrechte

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Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.

Auf dieser Seite sollen rechtliche Fragen zur Bildverwendung geklärt werden. Wann dürfen eigene und fremde Fotos und Abbildungen hier online gestellt werden? In welchen Fällen ist das untersagt? Was ist zu beachten?

Diese Antworten sind nicht rechtsbindend! Sie orientieren sich an den Richtlinien der Wikipedia.

Informationssammlung

Aufgrund der Rechtslage bitte wir im Moment nur Bilder hochzuladen deren Urheberrecht zweifelsfrei ist.

  • Als erste Information ist hier der Link zur entsprechenden Seite „Bildrechte“ der Wikipedia:
Wikipedia:Bildrechte
Grundsätzlich erlaubt sind
  • Selbst fotografierte, von öffentlichem Gelände erstellte, Bilder.
  • Fremdbilder, bei denen der Urheber (nachweislich) zugestimmt hat.
  • Fremdbilder, deren Urheber seit 70 Jahren verstorben ist (wenn Urheber unbekannt: Bilder, die älter sind als 100 Jahre).

Für Urheberrechtsverletzungen sind die Nutzer verantwortlich!

Häufige Fragen

Hier können bestehende Fragen zu Bildrechten eingebracht werden. Wo gibt es konkrete und belegte rechtliche Angaben dazu?

Eigene Bilder (Selbst erstellt)

Eigene Fotos von kirchlichen Innenräumen
Es sollte eine Erlaubnis eingeholt werden, um 100% sicher zu sein. Wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Gebäude handelt (Kirchen) werden Fotos in aller Regel geduldet. Nicht erlaubt ist allerdings die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kunstwerke zu sehen sind, die noch urheberrechtlich geschützt sind. In Wikipedia geht die Mehrheit davon aus, dass es ok ist, Bilder von Innenräumen von Kirchen und Museen hochzuladen. Die rechtliche Lage ist aber nicht final geklärt.
Eigene Fotos aus der Vitrine des Rathausfoyers? (hab dort den Europapreis fotografiert)
(siehe Antwort zuvor)
Eigene Fotos von Denkmälern/Gebäuden/Gelände (auch bei Gebäuden der staatl. Schlösserverwaltung, z.B.Festung)
Dürfen veröffentlicht werden, solange die Fotos vom öffentlichen Raum aus gemacht wurden. Der Aufnahmestandort muss ohne Hilfsmittel (Leiter,...) zugänglich sein.
Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind. [5] § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird.
Aufnahmen von Objekten auf Privatgrund? Ist das generell frei, wenn von öffentlichem Grund einsehbar?
Wenn es dauerhafte Objekte sind, ja. Ansonsten werden die Bilder aber in der Regel geduldet. Auch hier gilt: keine urheberrechtlich geschützten Kunstwerke.
Luftaufnahmen
Luftbildaufnahmen in Deutschland sind nicht genehmigungspflichtig. Aufnahmen von geschützten Werken (Residenz, Festung,...) aus der Luft sind jedoch nicht erlaubt.
Umgang mit eigenen Aufnahmen, auf denen Personen/Autokennzeichen zu erkennen sind?
Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein. Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen.
Fotos von Prominenten sind erlaubt (wenn sie ihn nicht diffamieren; die Frage ist nur: Wer gilt in einem Regionalwiki als Prominent?)

Fremde Bilder

Fremde Bilder
Es ist nicht gestattet Bilder von Dritten hochzuladen und zu verwenden, wenn man dazu kein ausdrückliches Recht hat. Das Recht bekommt man dann, wenn der Urheber persönlich das Bild auf Nachfrage freigibt (am besten schriftlich) oder das Bild offensichtlich unter einer Lizenz gestellt wird, die das verwenden erlaubt (GNU, lizenzfrei, CC). Bei uns steht die Lizenz zum Beispiel im Datei-Namensraum (als wenn man auf das Bild klickt) unter dem Bild.
Das „Kopieren“ von Bilder einer Homepage, einer Internetseite, aus der Zeitung, von Google...ist daher nicht gestattet, es sei denn es wird ausdrücklich erlaubt.
Bitte auch immer die exakte Quelle der Bildherkunft angeben und (wenn aus der Quelle nicht für jeden ersichtlich) dazuschreiben, dass du das Urheberrecht beachtest (z.B. im Kommentarfeld schrieben „Mit freundlicher Genehmigung des Fotgrafen für die Verwendung unter der XX-Lizenz zur Verfügung gestellt.“).
In welchen Fällen dürfen Fotos aus Büchern abgescannt und hochgeladen werden?
Hier gilt der Fotograf als Urheber und nicht der Autor. (Rechte an Reproduktionen (Wikipedia))
Hat der Autor Veränderungen an dem Foto vorgenommen, dann hat er ein neues Werk (mit neuen Rechten) erschaffen, dann ist der Autor der Urheber. Zeigt das Foto eine zweidimensionale Vorlage (z.B. ein Gemälde), dann ist das Foto nicht vom Urheberrecht geschützt. Es gilt also das Urheberrecht der Ursprungswerkes (der Vorlage). Wird eine dreidimensionale Vorlage (z.B. Skulptur, Relief) fotografiert, dann gilt der Fotograf als Urheber.
Die Gemeinfreiheit eines Werkes beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt, beginnt und das Werk frei verwendet werden kann.
Geduldet sind Bilder, die nachweislich 100 Jahre oder älter sind, sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche nicht herausgefunden werden kann.
Dürfen historische Postkarten frei verwendet werden? Gibt es da ein Mindestalter? Oder hat evtl. der Verlag weiter die Rechte?
(siehe Antwort zuvor)
Gibt es etwas zu beachten, wenn Bilder aus der Wikipedia bzw. wikimedia commons übernommen werden?
Lizenz beachten (Sie müssen in der Regel unter der gleichen Lizenz stehen, den Autor nennen und am besten als Weblink eingetragen werden). Beispiel siehe hier.
Lizenz nennen
Bitte immer eine Lizenz auswählen und für alle ersichtlich machen, wie es zu dieser Lizenz kommt. Entweder sollte das durch den Link auf das Original erfolgen, wo die Lizenzfreigabe steht oder du muss einen Kommentar in das Beschreibungsfeld geben, dass der Urheber die entsprechende Lizenz erteilt hat. Bilder ohne klar nachvollziehbare Lizenz müssen aus rechtlichen Gründen gelöscht werden.

Haftung von Webseiten

Die Haftungsverhältnisse wurden kurz auf dem Stammtisch besprochen. Für interessierte: „Sie müssen als Betreiber eines Blogs, Forums oder Wikis sofort eingreifen, wenn Sie von rechtswidrigen Beiträgen erfahren. Wenn Sie von fremden, rechtswidrigen Inhalten auf Ihrer Plattform wissen (im Juristendeutsch: positive Kenntnis erlangen), diese aber nicht löschen, machen Sie sich die Beiträge zueigen, und müssen dann auch dafür haften. Kenntnis erlangen Sie spätestens dann, wenn Ihnen jemand Bescheid gibt, zum Beispiel in Form einer Abmahnung. Wenn Sie dann nicht sofort reagieren, kann es teuer werden, etwa, wenn es um eine Beleidigung, um geschäftsschädigende Behauptungen oder sogar um strafbare Inhalte geht.“ (haftung-fur-foren-kommentare-blogs-und-wikis). Spezifischer auch noch mal hier: Betreiber haftet für fremde Wiki-Einträge. Es ist also durchaus sinnvoll für das Wiki eine beschränkte Haftung einzuführen.--Daniel (Diskussion) 12:42, 10. Nov. 2012 (CET)

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