Musenbach (Eisingen)

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Musenbach (auch Mausenbach) war eine mittelalterliche Siedlung im Landkreis Würzburg.

Lage

Da von der Wüstung Musenbach keine Überreste mehr vorhanden sind, ist die genaue Lage nicht bekannt. In einer Karte von mittelalterlichen Siedlungen und Wüstungen im Südwesten von Würzburg ist Musenbach zwischen Kist und Eisingen eingezeichnet. [1] In der Gegend sind in der Uraufnahme im BayernAtlas die Flurlagen „Obere Mäusebach“ und „Aussenbachloch“ zu finden. [2] Aussenbachloch könnte ein Schreibfehler für „Mussenbachloch“ oder „Maussenbachloch“ sein, was auch das Attribut Obere bei der höher gelegenen Flurlage am Mäusebach erklären würde. Ein Bach existiert dort heute nicht mehr, sondern nur ein Grabeneinschnitt. Vor dem Bau der Bundesautobahn 3 und dem Autobahndreieck Würzburg-West entwässerte der Graben über den Hinteren Tierberg-Graben zum Haselbach.

Musenbach ist nicht zu verwechseln mit dem zwischen Kleinrinderfeld und Moos gelegenen Weiler Maisenbachhof, der manchmal auch Mausenbach geschrieben wird. In der oben erwähnten Karte ist er als „Mersenbach“ bezeichnet. [1] Östlich von Maisenbach befindet sich der Maisenbachgrund, der sich nach Norden in den Guttenberger Wald hinaufzieht. In zwei Karten vom Beginn des 19. Jahrhunderts ist dort auf halbem Wege zwischen Kleinrinderfeld und Uengershausen ein Weiler Mäusenbach eingezeichnet. [3] [4] Da diese Karten Maisenbach nicht zeigen, handelt es sich vermutlich um eine irrtümliche Eintragung von Maisenbach und nicht um Musenbach.

Geschichte

Der Komtur Volklin und die Brüder der Deutschordenskommende bei Würzburg verleihen am 4. April 1291 den Gebrüdern Siboto und Konrad, Söhne des Konrad Cruselin, den Hof Mausenbach ("Mvsenbach") mit seinen Zugehörungen, 10 Joch Wald, die an den Hof stoßen, und 10 Joch Weinberge bei dem Dorf Leinach. Diese Güter sollen sie nach dem Tod ihres Vaters Konrad und seiner Ehefrau Jutta auf Lebenszeit innehaben. Sie sind verpflichtet, die Weinberge in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende jährlich ein Viertel Wachs als Zins zu reichen. Stirbt einer der Brüder, dann fällt die Hälfte der Güter an die Kommende zurück. Nach dem Tod beider Brüder gehen sie alle wieder in den Besitz der Kommende über.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

Kartenausschnitt

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