Güldene Freiheit
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Auf einem Reichstag zu Würzburg' im Juli 1168 gab Kaiser Friedrich Barbarossa ( Friedrich I.) dem hiesigen Bischof Herold eine Bestätigung seiner herzoglichen Rechte (Privileg) die Güldene Freiheit genannt wurde. Da dDie Zweitschrift der Urkunde mit einem goldenen Siegel versehen wurde, führte dies zur Bezeichnung Güldene Freiheit.
Diese Bezeichnung des Privilegs und der Urkunde ist durch die Würzburger Bischofs-Chronik des Lorenz Fries seit dem 16. Jahrhundert überliefert.