Johann Michael von Seuffert

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Prof. Dr. Johann Michael von Seuffert (* 5. Januar 1765 in Würzburg; † 9. Mai 1829 ebenda), Appellationsgerichtspräsidenten [1] und Staatsrat, erwarb sich als Abgeordneter der Stadt Würzburg in der Ständeversammlung [1] große Verdienste um die Stadt. Er bekam 1819 das Recht unter seinen Söhnen zwei Ehrenbürger zu bestimmen.

Familiäre Zusammenhänge

Seuffert wurde als fünftes Kind des Johann Georg Seuffert geboren. Er war verheiratet mit Apollonia Oehninger, Tochter des Würzburger Bürgermeisters Franz Joseph Oehninger. Einer seiner Söhne war der Rechtsprofessor Johann Adam von Seuffert, ein anderef Georg Joseph von Seuffert, Bezirks- und Handelsgerichtsdirektor.

Leben und Wirken

Er besuchte die Peterschule und das Gymnasium in Würzburg. Bevor er in Würzburg Rechtswissenschaffen studierte, erhielt er ein Stipendium am Aufseß-Studienseminar zu Bamberg. [2] 1786 wurde er vorzeitig zum Lizenziaten beider Rechte [2] promoviert.

Der jugendliche Anwalt des jus revolutionis (Recht auf Revolution) wurde beim Landesherrn angezeigt. Allerdings verhängte Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal keine Strafe über ihn, vielmehr nahm dieser seine Abschlussarbeit freundlich entgegen und gewährte ihm die Mittel zur Fortsetzung seiner Studien an der Hochschule von Göttingen. Kurze Zeit übte er sich auch in praktischen Geschäften am Reichskammergericht in Wetzlar. Seiner allgemeinen Bildung kam eine Anstellung als Hofmeister der Söhne des Grafen von Schönborn zu Gute, denn auf Schloss Weissenstein im Pommersfelden befand sich eine hervorragende Bibliothek und eine berühmte Gemäldegalerie. In diese Zeit fällt die Abhandlung Von dem Rechte des peinlichen Angeklagten, seine Richter auszuschließen." (Nürnberg 1787).

Würzburger Professor und Geheimkabinett

Nach Würzburg zurückgekehrt wurde Johann Michael von Seuffert 1788 zum Repetitor der Hofedelknaben ernannt; bald darauf aber als außerordentlicher Professor an die Universität Würzburg berufen, wo er über juridische [3] Enzyklopädie und deutsches Privatrecht Vorlesungen hielt. Sowohl die 1790 erschienene Geschichte des deutschen Adels in den Hohen Erz- und Domcapiteln, worin die ausschließliche Überlassung der geistlichen Pfründen an Mitglieder des Adels lebhaft bekämpft wird, als eine die Territorialität der Jagdfrohnen [3] angreifende Schrift Operae venatoriae ad territoriales quatenus referendae sint? (Würzburg 1790) erregten aufgrund ihrer freimütigen Sprache Aufsehen, aber gerade deshalb wurde von Seuffert 1790 ins Geheimkabinett des Fürstbischofs berufen und 1792 unter Beibehaltung seiner Professur zum Hofrat und geheimen Referendär ernannt. Franz Ludwig von Erthal schenkte seinem Kabinetts-Chef unbeschränktes Vertrauen und bediente sich des geistesverwandten Mitarbeiters bei allen Unternehmungen, wodurch es insbesondere im Unterrichts- und Erziehungswesen zu Fortschritten kam. . Franz Ludwig war ein Gegner jeder Einmischung in die inneren Verhältnisse Frankreichs und duldete keine Emigranten an seinem Hofe. Als aber der Reichskrieg an Frankreich erklärt war, kam er allen reichsständischen Verbindlichkeiten getreulich nach. Dass beim Ausgang des Krieges das Deutsche Reich und insbesondere die Fürstbischöfe die Zeche würden bezahlen müssen, sagte der Fürstbischof seinem vertrauten Diener schon bei der ersten unglücklichen Wendung des Krieges voraus. „Wir werden das Stück Tuch abgeben, aus welchem man für Freund und Feind Entschädigungen zurechtschneiden wird." Der Fürstbischof behielt Recht, doch traf das Los der Entthronung nicht mehr ihn, sondern seine Nachfolger Christoph Franz Amand Veit Daniel von Buseck und dessen Koadjutor Georg Karl von Fechenbach.

Als am unglücklichen Ausgang des Krieges für Deutschland nicht mehr zu zweifeln war, tauchten in verschiedenen Flugschriften schwere Anklagen gegen die geistlichen Staaten auf, offenbar zu dem Zweck, die öffentliche Meinung zu Gunsten einer Entschädigung der weltlichen Fürsten für den Säkularisationsgedanken zu gewinnen. Doch auch zu Gunsten der geistlichen Staaten wurde Stimmung zu machen gesucht, und von den in diesem Sinne tätigen Schriftstellern war Johann Michael von Seuffert wohl einer der eifrigsten und beredtesten. Eine leidenschaftliche Rede gegen den Prälatenstand: „Unser Reich ist nicht von dieser Welt!" bekämpfte er durch die Schrift Der jämmerliche Prediger mit dem Vorspruch: Unser Reich etc., oder noch Etwas über Säcularisirungen, besonders nach Grundsätzen der Kantischen Philosophie" (Regensburg 1798). Darin wird die Unrichtigkeit der dort gezogenen Schlüsse und — auf Grund der Rechtslehre Kant's — die Ungerechtigkeit der Anschläge auf den geistlichen Stand überhaupt nachzuweisen versucht. Eine zweite Flugschrift Ueber die Aufstellung größerer Staatenmassen in Teutschland statt der vielen kleineren (Leipzig 1799) beantwortet die Frage, ob eine solche Neugliederung zeitgemäß und nützlich sei, in negativem Sinne; gerade die Großmächte, namentlich Österreich, hätten ein Interesse an der Erhaltung der kleinen, zumal der geistlichen Stände, denn sobald es außer Österreich und Preußen nur noch Mittelstaaten gäbe, würde unzweifelhaft die Triasidee [4] auftauchen. Und wieder wird der Warnungsruf erhoben: Kein einziger Fürst wird künftig sicher auf dem Throne sitzen, wenn sich die weltlichen Machthaber so himmelschreiende Gewalttat gegen die geistlichen erlauben werden. Zwar gab damals noch Preußen, dessen Annektierungsgelüste in Franken am meisten gefürchtet wurden, die bündigste Versicherung, die Integrität der geistlichen Nachbarstaaten allzeit getreulich respektieren zu wollen, doch ließ sich voraussehen, dass das Versprechen nur so lange in Kraft bleiben würde, bis der gelegenste Zeitpunkt gekommen wäre, den von Hardenberg vorgezeichneten Weg einzuschlagen.

Johann Michael von Seuffert leitete sämtliche Geschäfte, die sonst den Wirkungskreis mehrerer Ministerien auszufüllen pflegten. Welch maßgebender Einfluß ihm eingeräumt war, erhellt am besten aus der Schrift eines Gegners, welche 1803 nach vollzogener Einverleibung Würzburgs in Bayern erschien Kurzer und treuer Abriß der seither geführten Staatsverwaltung im Hochstifte Würzburg. Darin wird der letzte Fürstbischof mit Vorwürfen überhäuft, weil er die Regierung ganz und gar seinem Vertrauten von Seuffert, dem „ersten und letzten Director der Staatsmaschine“, überlassen habe. Johann Michael von Seuffert habe sich durch wirklich hervorragende Talente und Kenntnisse, sowie durch die Geschicklichkeit, seine Gaben zu rechter Zeit geltend zu machen, in kurzer Zeit eine so hohe Stellung erworben, dann aber habe er sein Glück durch Hochmut, Eigendünkel und Nepotismus missbraucht und dadurch nicht wenig zum Sturz des geistlichen Regiments beigetragen. In Bezug auf die innere Verwaltung müsse unterschieden werden zwischen der Haltung, welche von Seuffert unter dem aufgeklärten Franz Ludwig von Erthal einnahm, und der aufrichtigeren, welche er sich unter Georg Karl von Fechenbach erlauben durfte. In jener ersten Periode habe er die Schrift Vom Verhältniß des Staats und der Diener des Staats gegen einander im rechtlichen und politischen Verstand verfasst, ein förmliches Programm freisinniger Grundsätze, welche in dem Satz gipfeln: „Les fonctions publiques ne peuvent être considerées comme des distinctions, ni des recompenses, mais comme des devoirs publics"; in der späteren Periode aber habe er all die schönen Worte aus früheren Tagen zu Schanden gemacht. An der Vernachlässigung der Rechtspflege und Polizei, am Rückgang der Bildungsanstalten trage in erster Reihe von Seuffert die Schuld. Um jedoch diese Anklagen gerecht zu würdigen, ist die Tendenz der anonym erschienenen Schrift im Auge zu behalten: es handelt sich für den oder die Verfasser darum, möglichst drastisch den Nachweis zu liefern, dass die geistlichen Staaten im allgemeinen und das Fürstbistum Würzburg im besondern nichts anderes mehr verdient hätten, als mit Stumpf und Stiel ausgerottet zu werden. Auch lassen sich die meisten gegen Johann Michael von Seuffert gerichteten Vorwürfe mit Hilfe der Belege seiner amtlichen Tätigkeit widerlegen. Namentlich die umfangreiche Korrespondenz des Fürstbischofs mit von Seuffert zeigt, welch liebenswürdiges Verhältnis zwischen dem Fürsten und seinem ersten Diener bestand. Johann Michael von Seuffert war auch nichts weniger als lässig im Kampf für die Selbständigkeit seines engeren Vaterlandes, aber es war von vorn herein ein hoffnungsloses Fechten.

Seine Rolle während der Säkularisation

Als im Friedensvertrag von Luneville [4] das Prinzip aufgestellt wurde, dass diejenigen weltlichen Fürsten, welche an Frankreich linksrheinisches Gebiet abzutreten hatten, durch geistliches Gut entschädigt werden sollten, ließ Johann Michael von Seuffert eine neue Flugschrift erscheinen: Versuch einer doctrinellen Auslegung des siebenten Friedensartikels von Luneville (Germanien 1801). Er suchte darin hauptsächlich nachzuweisen, dass sich auf Besitzungen, welche schon seit dem Münster'schen Frieden unter französischer Hoheit standen, der Ausdruck qui faisaient partie de l'empire germanique gar nicht beziehen lasse, dass mithin nur für geringfügige wirkliche Verluste Entschädigung zu leisten und diese auch ohne Vernichtung aller geistlichen Staaten zu regeln sei. Als darauf neue Angriffe auf die geistlichen Staaten erfolgten, erwiderte von Seuffert in den Flugschriften Der siebente Artikel des Friedens von Luneville bedarf allerdings einer Auslegung und Rechtfertigung des Versuchs einer doctrinellen Auslegung des siebenten Friedensartikels" (Germanien 1801). Die geistlichen Staaten seien fast durchaus mittels vollgültiger und oneröser Rechtstitel erworben, und auch die Dynasten der Häuser Habsburg und Zollern seien nicht anders als die Bischöfe aus Güterbesitzern oder kaiserlichen Beamten zu Reichsständen geworden. Die Vereinigung der höchsten geistlichen und weltlichen Gewalt in einer Person sei so wenig unnatürlich oder zweckwidrig, dass sie im Gegentheil dazu beitrage, das Regiment der geistlichen Staaten zu einem wahrhaft väterlichen zu machen. Auch als trotz aller Vorstellungen und Verwahrungen immer deutlicher zu Tage trat, dass die Säkularisirung im Prinzip nicht mehr abzuwenden sei, gab von Seuffert den Kampf noch nicht auf, sondern suchte nun wenigstens das Fürstbistum Würzburg zu retten.

Zuerst ging er nach Paris, um sich der mächtigsten Freunde zu versichern, aber trotz des Aufwands großer Summen für „Convenienzen und Geschenke" — der oben angeführte „Kurze und treue Abriß" beklagt die Verschwendung von zwei Millionen — war ausreichende Hilfe nicht zu erlangen. Nun entsandte der Bischof im Dezember 1801 seinen Vertrauten nach Wien, um des Kaisers Gunst und des Erzherzogs Karl Fürbitte zu erwirken. Auch die Bischöfe von Konstanz, Regensburg und anderen Bistümern standen mit Johann Michael von Seuffert in regem Briefwechsel; es war in Aussicht genommen, ihn bei der künftigen Friedensdeputation als gemeinsamen Vertreter des geistlichen Standes aufzustellen. Von Seuffert konnte sich jedoch von vorn herein die Trostlosigkeit der Lage nicht verhehlen. „Sie wissen“, schrieb er bald nach seiner Ankunft in Wien, am 3. Januar 1802, an seinen Herrn, „daß es meine Gewohnheit nicht sei, in Dingen, welche zwei Seiten haben, die schwärzeste hervorzuheben. Ich gebe vielmehr nicht leicht etwas verloren. Allein das Entschädigungswesen und das Schicksal der geistlichen Staaten scheint dermal in der bedenklichsten Lage zu seyn“. Umsonst wies von Seuffert bei den Verhandlungen in Wien darauf hin, dass Würzburg zu den bevölkertsten und reichsten Territorien des Reichs zähle, — beziehe doch der Bischof von Würzburg ein Jahreseinkommen von 1,500,000 Gulden, während Mainz, dessen Erhaltung als eine Notwendigkeit hingestellt werde, nur 1,300,000 abwerfe! Was halfen alle beruhigenden Versicherungen der kaiserlichen Minister und des treuesten Gönners der geistlichen Staaten, des Erzherzogs Karl. Die von Preußen, Frankreich und Rußland geschlossene Konvention vom 4. Juni 1802 „schlug dem Faß den Boden aus“.

Nun sollte noch ein letzter Rettungsversuch gemacht werden: Johann Michael von Seuffert ging im August 1802 nach Regensburg, wo die außerordentliche Reichsdeputation zur Regelung der Entschädigungsfrage tagte. Er setzte noch immer einige Hoffnung auf Österreich, auf ein Veto des deutschen Kaisers. Allein noch am Tage seiner Ankunft kam die Nachricht, dass die Hauptstadt des Fürstbischofs von Passau von Österreichern besetzt worden sei; daraus war nur der traurige Schluss zu ziehen, dass „nunmehr auch anderen Entschädigungslustigen die Erlaubnis zum Zugreifen erteilt worden sei“. Von Seuffert verhandelte täglich mit Görtz, Albini, Rechberg und anderen Diplomaten, doch musste er schon am 6. September seinen Landesherrn über die Hoffnungslosigkeit seiner Bemühungen aufklären; die Einziehung der geistlichen Fürstentümer sei — dies werde ihm von allen Seiten versichert — durch Nichts mehr aufzuhalten; die Vertreter der aufgegebenen Staaten könnten nur noch darauf ihr Augenmerk richten, dass für den Unterhalt der Fürsten und der Domkapitel zur Genüge gesorgt werde. Auf jeden Bericht Seuffert's antwortete der Bischof persönlich, wobei er fast niemals unterließ, ein Wort des Dankes für die trefflichen Dienste seines Anwalts einzuflechten. „Ich kann ihnen nicht genugsam ausdrücken“, schreibt Georg Karl von Scherenberg am 9. September 1802, „wie dankbar ich ihnen bin vor alle die anhänglichkeit, welche sie mir bezeugen. Wann Freundschaft in der Welt schon Entschädigung für alles Unglück ist, wie viel und in welchem Höhengrad muß es erst pei eines Mannes von so entschiedenem werth seyn, als sie, lieber Freund, es sind“. „Was ich bekomme“, schreibt der Bischof am 19. Oktober, „wenn es noch so wenig oder noch so viel ist, werde ich ihrer Klugheit und Geschicklichkeit verdanken“. Am 22. Oktober: „Morgen wird also unsere Zernichtung unwiderruflich entschieden werden. Das Land kostet mir Thränen; über mein persönliches Schicksal werde ich, Dank sei es ihren Bemühungen, nicht zu klagen haben, und nach bezahlten meinen Schulden als ehrlicher Mann sterben können, der sich über sein Regentenleben wenigstens keine Vorwürfe machen muß."

Nachdem der Kongress die Überlassung des Würzburger Landes an Pfalz-Bayern verfügt hatte, ging Johann Michael von Seuffert im Auftrag seines Herrn nach München, um mit dem Kurfürsten und dem Ministerium wegen der Übernahme der fürstlichen Beamten und Diener zu unterhandeln. Maximilian von Montgelas vermied jede Anspielung auf die jüngsten Vorgänge. Eine umso offenere Sprache führte der Kurfürst Max I. Joseph. Er könne an das Schicksal des Bischofs nicht denken, versicherte er, ohne zu Tränen gerührt zu werden. Er wolle alles tun, um den neuen Untertanen den Regierungsübergang so erträglich wie möglich zu machen und die Liebe der Würzburger zu gewinnen; er werde ihnen den Montgelas ganz allein überlassen, — das sei ein ausgezeichneter Kopf und sein bester Freund! — sonst sollte in den ersten drei Jahren in der Administration keine Änderung eintreten. Er selbst, der Kurfürst, freue sich kindisch darauf, nach Würzburg zu kommen! Auch an der Kurfürstin würden die Würzburger eine gute Landesmutter bekommen; auf den ersten Blick erscheine sie vielleicht kalt und stolz, aber die Würzburger würden sie bald lieben lernen. Wenn seine bayerischen Landstände — damit schloss die Unterredung mit Johann Michael von Seuffert in Schloß Nymphenburg — fortfahren sollten, ihm so viel Sorgen und Verdruss zu bereiten, so könnte es wohl einmal geschehen, dass er seine Residenz ganz und gar nach Würzburg verlegte.

Vom Hofkommissar zum Staatsrat

Nach erfolgter Einverleibung des säkularisirten Fürstentums wurde von Seuffert zunächst zum Mitglied der Hofkommission zur Neuordnung der Behörden, nach Beendigung dieser Arbeiten zum Präsidenten des Hofgerichts ernannt. Als bald darauf Würzburg in Ferdinand III. von Toskana einen eigenen Großherzog erhielt, schenkte auch dieser dem erprobten Beamten sein volles Vertrauen. Johann Michael von Seuffert wurde durch Dekret vom 25. Dezember 1806 zum Staatsrat erhoben, so dass er wieder wie in der fürstbischöflichen Zeit, an der Spitze von Justiz und Verwaltung stand. Aus unbekannten Gründen verlor er jedoch die Gunst des Großherzogs; die Ernennung zum Hofcommissär (1810) war keine Beförderung, sondern eine Kaltstellung. Von Seuffert ließ diese Zurücksetzung mit männlicher Würde ohne Klage über sich ergehen. Als 1814 die bayerische Regierung zurückkehrte, wurde von Seuffert als Hofgerichtspräsident reaktiviert, 1817 an die Spitze des Appellationsgerichts für den Untermainkreis gestellt, — ließen ihn doch persönliche Würde, Scharfblick, Geistesgegenwart bei Beurteilung schwieriger Fragen, Festigkeit in Handhabung von Ordnung und Gerechtigkeit als „gebornen Präsidenten" erscheinen. Der Achtung, die er in weitesten Kreisen genoss, dankte er die Wahl zum zweiten Präsidenten des Landtags. 1820 wurde er zum wirklichen Staatsrat in außerordentlichen Diensten ernannt. Die Vaterstadt ehrte ihn durch Wahl ins Kollegium der Gemeindebevollmächtigten. In allen diesen Stellungen behauptete er den Ruf eines unparteilichen Rechts- und selbstlosen Menschenfreundes.

Letzte Ruhestätte

Johann Michael von Seuffert fand auf dem Würzburger Hauptfriedhof seine letzte Ruhe.

Posthume Würdigung

Nach ihm wurde im Würzburger Stadtbezirk Frauenland die Seuffertstraße benannt.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Franz Ludwig von Erthal - Fürstbischof von Bamberg und Würzburg, Hrsg.: Renate Baumgärtel-Fleischmann, Diözesanmuseum Bamberg 1995
  • Karl Theodor von Heigel, Johann Michael von Seuffert, in: Allgemeine Deutsche Biographie 34 (1892), S. 53-58, Online-Fassung: [5]
  • Das Kurmainzer Reichstagsdirektorium - Eine zentrale reichspolitische Schaltstelle des Reichserzkanzlers im Reichssystem [6]
  • Achim Schürer: Johann Michael Seuffert und Staatsrat von Seuffert, in: Achim Schürer: Die Schürer-Chronik. Erlebte Geschichte, Druckerei Theis GmbH, Würzburg 2001, S. 71-74 und S. 77-81

Weblinks

Einzelnachweise und Erklärungen

  1. Ein Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte entscheidet, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden.
  2. Achim Schürer: Johann Michael Seuffert, in: Achim Schürer: Die Schürer-Chronik. Erlebte Geschichte, Druckerei Theis GmbH, Würzburg 2001, S. 71-74
  3. Jagdfrohne sind Dienste, welche Untertanen ihren Herrschaften beim Jagen auf ihre eigenen Unkosten zu leisten schuldig sind.
  4. Siehe auch Großherzogtum Würzburg
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